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Steuernews

Hier finden Sie regelmäßig aktuelle News und wichtige Änderungen rund um das Thema Steuer.

Steueränderungen zum Jahresende

Torsten Weismann

Zum Jahresende möchte ich einen kurzen Überblick über bereits erfolgte bzw. geplante steuerliche Gesetzesänderungen geben. Die große Koalition ist jetzt ein Jahr im Amt, große steuerliche Änderungen hat es in diesem Jahr jedoch nicht gegeben. Lediglich zwei Gesetze die steuerliche Regelungen enthalten wurden verabschiedet, zum einen das „Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ sowie das „Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU“. Aus dem zuletzt genannten ergaben sich für den „normalen“ Steuerpflichtigen kaum Änderungen, ein wesentlicher Punkt betrifft hier die Umsatzsteuer und somit im Prinzip nur Unternehmen.

Einzige nennenswerte Änderung erfolgte bei den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33a EStG. Unterhaltsaufwendungen für unterstütze Personen können in bestimmten Fällen steuerlich geltend gemacht werden, hierzu ist ab dem Jahr 2015 die Angabe der Steueridentifikationsnummer der unterstützen Person notwendig. Diese ist von der unterstützten Person anzufordern. Teilt diese sie nicht mit, kann sie auch bei den Finanzbehörden erfragt werden.

Das zuerst genannte Gesetz brachte als wesentliche Änderung die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Hierzu waren verschiedene Normen anzupassen, u.a. die Definition der nahen Angehörigen aber auch Vorschriften zur Bekanntgabe von Steuerbescheiden.

Geplant ist derzeit das „Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung“ mit welchem die steuerliche Selbstanzeige in Steuerhinterziehungsfällen weiter eingeschränkt werden soll. Die Verabschiedung ist hier noch vor Weihnachten geplant. Auch das weitere Gesetzesvorhaben mit dem schönen Titel „Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ soll noch diese Jahr verabschiedet werden. Wesentliche Punkte sind hier die Anhebung der 110 EUR Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen eines Arbeitgebers auf 150 EUR. Allerdings geht damit einher eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, was im Ergebnis wahrscheinlich eher zu einer Absenkung des Freibetrags führt.

Geplant ist außerdem eine Steuerfreiheit für Leistungen des Arbeitgebers zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine Definition der Kriterien für eine Erstausbildung. Näheres hierzu nach tatsächlicher Verabschiedung des Gesetzes.