Selbst getragene Krankheitskosten sind keine Sonderausgaben
Torsten Weismann
Trägt ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger Krankheitskosten selbst um in den Genuss einer Erstattung von Versicherungsbeiträgen zu kommen, stellen diese selbst getragenen Kosten keine Sonderausgaben im Sinne des § 10 EStG dar. Dies hat der BFH in einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil vom 29.11.2017 (X R 3/16) klargestellt.
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