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Steuernews

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Filtering by Tag: Arbeitszimmer

Erfreuliches zum Arbeitszimmer

Torsten Weismann

Der seit dem Jahr 2007 geltende § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG schränkt die Abzugsfähigkeit der Kosten für ein Arbeitszimmer ein. So sind diese nur noch in voller Höhe abzugsfähig, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und das Arbeitszimmer außerdem den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Nutzung darstellt. Dies bedeutet, dass die Kosten nur noch im Fall von Heimarbeitern, die ausschließlich im Arbeitszimmer tätig sind, unbegrenzt abzugsfähig sind. Ist jemand dagegen z.B. im Außendienst tätig, erbringt aber Nacharbeiten im Arbeitszimmer und hat bei seinem Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Kosten auf 1.250 EUR pro Jahr beschränkt, da hier der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit nicht im Arbeitszimmer erbracht wird.

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