Erbschaftsteuerliche Privilegierung von Betriebsvermögen ist verfassungswidrig
Torsten Weismann
Mit Urteil vom 17.12.2014 (1 BVL 21/12) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die derzeitige Privilegierung von Betriebsvermögen im Bereich der Erbschaftsteuer nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Was bedeutet das in der Praxis?
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