Steuerliche Behandlung der Überlassung von Fahrrädern an Arbeitnehmer
Torsten Weismann
Es gibt wenig Sachverhalte, die im deutschen Steuerrecht nicht geregelt sind, eine weitere Lücke hat die OFD Nordrhein-Westfahlen gefunden und auch prompt geschlossen. In der Kurzinfo LSt 1/2016 vom 3.05.2016 wird geregelt, wie der Fall zu behandeln ist, in dem ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Dienstfahrrad zur privaten Nutzung überlässt und dieses nicht kauft sondern least. Um diesen Sachverhalt steuerlich korrekt zu behandeln, ist es in diesem Fall wichtig zu wissen, wem das Fahrrad wirtschaftlich zuzurechnen ist. Aber der Reihe nach.
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