Zufluss-Abfluss-Prinzip
Ulf Kollross
Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie den Überschusseinkünften (z.B. bei der Vermietung) gilt das sog. Zufluss-Abfluss-Prinzip des § 11 EStG. Einnahmen und Ausgaben werden nach dem Zeitpunkt ihres Zu- bzw. Abflusses zugeordnet und nicht wie bei der Bilanzierung der Periode, zu der sie wirtschaftlich gehören. Diese Regelung kann zur Steuerung des Jahresgewinns genutzt werden -aber es gibt eine Ausnahme.
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