Einkünfte aus Vermietung
Torsten Weismann
Die Einkünfte, die als Vermieter einer Immobilie erzielt werden, unterliegen als sogenannte Überschusseinkünfte der Einkommensbesteuerung. Die Einkünfte werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. Als Werbungskosten kommen verschiedene Abzugspositionen in Betracht, auf einige möchte ich mit diesem und dem folgenden Artikel hinweisen.
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