Faktorverfahren bei Ehegatten oder Lebenspartnern
Torsten Weismann
In vielen Fällen in denen ein Ehegatte oder Lebenspartner ein höheres Einkommen erzielt als der Andere, stellt beim Lohnsteuerabzug die Lohnsteuerklassenkombination 3/5 unterjährig die günstigste Kombination dar, da hier das monatliche Nettoeinkommen höher als bei der Kombination 4/4 ist. Allerdings passt diese Kombination nur, wenn der eine Ehegatte oder Lebenspartner ca. 60% des Gesamteinkommens und der andere ca. 40% verdient. Andernfalls ergeben sich am Jahresende im Rahmen der Einkommensteuererklärung Nachzahlungen. Diese wiederum führen dazu, dass das Finanzamt für das Laufende sowie die Folgejahre vierteljährliche Vorauszahlungen zur Einkommensteuer festsetzt.
Mit dem sogenannten Faktorverfahren kann, wenn das voraussichtliche Jahreseinkommen bekannt oder abschätzbar ist, eine solche Nachzahlung und somit auch die Vorauszahlungen, vermieden werden.
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