Zumutbare Eigenbelastung verfassungsgemäß?
Torsten Weismann
Bei Abzug von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG ist nach dem Gesetzeswortlaut die sog. zumutbare Eigenbelastung zu berücksichtigen. Diese richtet sich nach der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte e (GdE) sowie der Anzahl der Kinder.
Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) waren aktuell zwei Verfahren zur Frage anhängig, ob die Berücksichtigung der zumutbaren Eigenbelastung verfassungsgemäß ist.
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